Schweiz: Verhandlungen über Freihandel stocken

Oberarth / Schweiz – Seit November 2008 laufen zwischen der Schweiz und der EU Verhandlungen zu einer Marktöffnung der gesamten ernährungswirtschaftlichen Produktionskette sowie einer verstärkten Zusammenarbeit in den Bereichen Lebensmittel- und Produktsicherheit und im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Jetzt stecken sie fest…

In einer ersten Phase kamen die Verhandlungen gut voran. So wurden bislang drei umfassende Verhandlungsrunden durchgeführt und beispielsweise im Verhandlungsteam «Marktzugang im Agrarbereich» erste wichtige gemeinsame Nenner gefunden. Seit Mitte 2010 sind die Verhandlungen nicht zuletzt aufgrund offener institutioneller Fragen und innenpolitischen Widerstands ins Stocken geraten.

Geplantes Freihandelsabkommen

Ein Freihandelsabkommen Schweiz-EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) soll die Märkte für Landwirtschaftsprodukte und Lebensmittel gegenseitig öffnen. Das Abkommen würde sowohl tarifäre Handelshemmnisse (wie Zölle und Kontingente) als auch nicht-tarifäre Hürden (Differierende Zulassungsbestimmungen) abbauen. Neben den Rohstoffen (wie Milch, Schlachtvieh) sollen auch die vor- und nachgelagerten Stufen einbezogen werden.

Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ist auf den Heimmarkt mit rund 7,7 Millionen Kunden ausgerichtet. Konsumentinnen und Konsumenten stellen hohe Anforderungen an die Qualität, die Frische und die Auswahl der Produkte sowie an die Produktionsmethoden. Der Grenzschutz für Agrarprodukte hat es der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft erlaubt, sich bezüglich der Produktionsmethoden, Strukturen und Prozessabläufe schwergewichtig auf die Besonderheiten des Heimmarkts auszurichten.

Mit einem FHAL muss sich die Land- und Ernährungswirtschaft auf eine neue Konkurrenzsituation einstellen. Anbieter aus dem europäischen Raum könnten zukünftig ihre Produkte ohne Zollschutz auf dem Schweizer Markt anbieten. Auf der anderen Seite bietet sich der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft die Chance, ihre Produkte ohne Zollbelastung im europäischen Raum mit fast 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten zu verkaufen.

Massnahmenpaket zur temporären Begleitung des Übergangs

Die Öffnung stellt die Schweizer Landwirtschaft vor erhebliche Herausforderungen. Damit die neuen Marktchancen wahrgenommen und die betroffenen Betriebe bei der Neuausrichtung auf die neue Marktsituation unterstützt werden könnten, würde der Freihandel schrittweise eingeführt und von flankierenden Massnahmen begleitet werden.

Dies da, der Freihandel mit der EU im Lebensmittelbereich für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ein grosser Schritt ist, da höhere Preise dann nur noch durch höhere Qulität zu rechtfertigen wären. Mit dem Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich werden des weiteren die Zölle für Agrarrohstoffe und daraus hergestellte Produkte zwischen der EU und der Schweiz vollständig beseitigt.

Damit keine Brüche in der Entwicklung entstehen, wären für den Übergang staatliche Massnahmen notwendig. Schwerpunkte sind dabei zeitlich befristete, degressive Ausgleichszahlungen für die Landwirte und einmalige finanzielle Hilfen für die Abschreibung von im alten Umfeld getätigten Investitionen und von Lagerbeständen für die Land- und Ernährungswirtschaft.

Arbeitsgemeinschaft engagiert sich bei Forschung, Bildung und Beratung

Eine Strategie, die auf die hohe Qualität der Produktionsmethoden, Produkte und Prozesse setzt, benötigt aus Sicht einer nationalen Arbeitsgemeinschaft, der Gegner und Befürworter angehören, Begleitmassnahmen für die Unterstützung von Forschung, Bildung und Beratung. Diese ist notwendig, damit die Innovationskraft gestärkt und neue Verfahren, Produkte und Prozesse in der Praxis Eingang finden.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben dazu verschiedene Vorschläge eingebracht. Diese zielen darauf ab:

- die Forschung auf der Produkt- und Verfahrensebene im Dienst einer Qualitätsstrategie für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu verstärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen

- die Aus- und Weiterbildung sowie die Beratung im Marktbereich zu intensivieren, z.B. in Form von Weiterbildungsguthaben

Auf der institutionellen Ebene wird vorgeschlagen:

- die Beiträge an die Forschungs-, Bildungs- und Beratungsinstitutionen analog der EU zu Regeln

- die Förderagentur für Innovation des Bundes KTI vermehrt in den Dienst der Land- und Ernährungswirtschaft zu stellen

Zusätzlich wurde die folgenden Forderung aufgestellt:

- die Entwicklung von Schweizer Sorten zu fördern

Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft ist bei der Forschung anzusetzen bei:

- In der Forschung müssen Fragen der Land- und Ernährungswirtschaft wieder mehr Gewicht erhalten. Dies gilt sowohl für den Grundlagenbereich im Rahmen der universitären Forschung als auch für die angewandte Forschung im Fachhochschulbereich und bei Agroscope, den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten, die dem BLW angegliedert sind.

- Bei der Hochschulforschung gilt es, entsprechende Forschungsschwerpunkte zu setzen und dafür auch die personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen. Im Fachhochschulbereich und bei den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten ist darauf zu achten, dass kein weiterer Abbau der finanziellen Mittel stattfindet.

- Bei den konkreten Forschungsprogrammen geht es darum, dass diese die Qualitätsstrategie der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft gezielt unterstützen.

- Ausserdem soll ein grösseres Engagement der KTI mithelfen, die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft auf diesem Weg voranzubringen. Zusätzlich gilt es auch, eine optimale Vernetzung mit den EU-Forschungsinstitutionen zu erreichen.

Informationen, Marktzahlen und Beratung in der Schweiz

Swiss Food Research unter der Leitung von Dr. Peter Braun ist ein zentraler Knotenpunkt im Netzwerk des Wissens- und Technologietransfers und die Brücke für Innovationen zwischen Forschungsinstitutionen und Schweizer Unternehmen entlang der gesamten Agro-Food-Wertschöpfungskette. https://www.swissfoodresearch.ch

Engagement des Deutscher Arbeitgeber Verband für die Branche in der Schweiz

Der Deutsche Arbeitgeberverband engagiert sich in der Schweiz mit Veranstaltungen für Schweizer Lebensmittelhersteller, in denen bevorzugte Standorte in Deutschland als Ort für Niederlassungen von Schweizer Firmen erklärt werden. Dies, um den Unternehmen Perspektiven zu geben, wie sie Arbeitsplätze am Hauptsitz durch eine teilweise Verlagerung sichern können.

Über Oskar Loewe

Als selbstständiger Unternehmensberater mit Sitz in der steuergünstigen Zentralschweiz berate und begleite ich seit 2001 Unternehmer der Technologie- und Dienstleistungsbranchen bei der Standortentwicklung Schweiz. Dies beginnend mit der Beratung zum Standortentscheid, über die Projektierung der Neugründung oder Expansion, bis hin zu einem rentablen Betrieb (und darüber hinaus). Weiteres Angebot: Treuhanddienstleistungen, Firmengründungen, Buchhaltungen und Steuererklärungen gemäss Schweizer Steuerrecht sowie Personalberatung und Administration. Regionalen Regierungen biete ich innovative Konzepte und Entscheiderontakte zur erfolgreichen Investment-Promotion von Industrie- und High-Tech Parks oder Branchenclustern. Auch suche ich im Kundenauftrag gut geführte Unternehmen zur Übernahme und begleite die gesamte Transaktion bis zum erfolgreichen Abschluss. Neben meiner unternehmerischen Tätigkeit war ich seit 2009 für bekannte Unternehmerverbände tätig. Zuletzt von 2015-2019 als Vorstand bei Deutscher Arbeitgeber Verband e.V..

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